Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Es muss zwischen Ihnen und dem Unternehmen fest vereinbart worden sein, dass die Absage eines solchen Termins kosten auslöst.
Nach den übermittelten Unterlagen gibt es hier keine Passage, welche darstellen einer Kostenrechnung für eine nicht wahrgenommenen Termin vorsieht.
Vor diesem Hintergrund können Sie sich an die Gegenseite wenden und darauf verweisen, dass eine Kostentragung nicht vorgesehen und nicht vereinbart ist und sie den Anschluss als Service und im Preis inbegriffen betrachten.
Verweisen sie auf die fehlende vertragliche Regelung und darauf, dass das Gesetz eine solche Kostentragung nicht vorsieht.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-