Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Losgelöst von den nicht vorgenommenen Eintragungen müssen Sie als Kassenprüfer keine Jahresabschlüsse und sonstige Protokolle unterzeichnen, die sie nicht eigenhändig geprüft haben bzw. die ihnen erläutert wurden.
Dies können Sie so auch klar gegenüber der Mitgliederversammlung kommunizieren und vertreten.
Es erblickt sodann dem Vorstand und der Mitgliederversammlung, ob diese auf Zusage von Rechtsanwälten und Steuerberatern die Abschlüsse legitimieren oder nicht.
Sie können auf jeden Fall nicht zu solch einer Unterzeichnung und Bestätigung gezwungen werden.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-