Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Ja, das ist möglich. Gegen eine Ankündigung einer Kündigung sieht das Gesetz keine Rechtsmittel vor.
Weiter unterbindet dies auch eine Ankündigung nicht.
Grund ist der, dass eine Ankündigung keinerlei Rechtswirkung hat.
Somit gibt es auch keine Möglichkeit hiergegen Rechtsposition zu beziehen.
Im Übrigen ist es fraglich, ob ihr Arbeitgeber dies auch so umsetzen.
Denn bis zum Ende der Elternzeit dürfen Sie definitiv nicht gekündigt werden.
Da der Arbeitsmarkt aktuell nicht schlecht ist, könnten Sie vorsorglich bereits sich alternativ umschauen.
Denn anscheinend schätzt Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeit nicht.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-