Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Wenn ihr Partner in die Wohnung aufgenommen wurde und dieser keine Miete bezahlt, handelt es sich um eine unentgeltliche Leihe.
Bei einer unentgeltlichen Leihe kann der Entleiher jederzeit die Leihsache zurückverlangen.
Dies können und sollten Sie gegenüber ihrem Partner sodann auch tun und zum Verlassen der Wohnung auffordern.
Da es sich um Wohnraum handelt, muss zumindest eine angemessene Frist von 14 Tagen bis vier Wochen gewährt werden.
Reagiert ihr Partner nicht darauf, können Sie die Herausgabe im Klagewege verlangen.
Ihre Rechtsposition ist gut.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-