Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass ihre Reiseveranstalter hier rechtlichen klar in der besseren Position ist. Sie haben eine Reise gebucht und über diese einen konkreten Vertrag geschlossen.
Der Vertrag umfasst die Kosten der Reise, den Zeitpunkt, die Art und das Ziel.
Dieser Vertrag ist für beide Parteien verbindlich. Umstände, die sich aus der Sphäre der einzelnen Parteien ergeben, können nicht zum Nachteil der anderen Partei wirken.
D. h. wenn nicht rechtzeitig ein Visum erstellt werden kann, ist dieses Risiko Ihnen zuzulassen.
Hier hätte dann früher ein Visumsantrag gestellt werden müssen.
Der Reiseveranstalter kann aber auf Zahlung bezüglich der gebuchten Leistung bestehen.
Ich bedaure Ihnen keine positivere Einschätzung übermitteln zu können.
Die Lösung geht hier nur über eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Veranstalter.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-