Recht & Justiz
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ich wünsche Ihnen zunächst ein frohes neues Jahr.
Soweit ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie Ihr Kind nur in Obhut zu den Großeltern gegeben, haben aber nach wie vor das Sorgerecht. Dann müssen die Großeltern das Kind an Sie herausgeben, wenn Sie jetzt wieder in der Lage sind, sich um das Kind zu kümmern.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein, FA für Familienrecht
Sehr geehrte Fragestellerin,
sollten Sie keine weiteren Fragen mehr haben, so würde ich mich über eine positive Bewertung freuen.
Thomas Klein