Recht & Justiz
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Herzliche Grüße
RAin Wagenknecht
Sehr geehrter Ratsuchender,
das ist natürlich nicht sehr vorteilhaft.
Es steht der Vorwurf des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen im Raum. Schlimmstenfalls der Vorwurf der versuchten Urkundenfälschung. Für den Vorwurf, den die Polizei nennt droht eine Straferwartung von eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe. Dies dürfte für beide Personen anzunehmen sein. Sind Sie nicht Vorbestraft dürfte es wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen, sollte es zu einer Anklage und einer Verurteilung kommen. Wenn Sie eine Verurteilung bekommen sollten mit mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe würden Sie als vorbestraft gelten, was sich Nachteilig auf ein Einbürgerungsverfahren auswirken könnte.
Sie sollten sich auf jeden fall dringend einen Anwalt vor Ort für Strafrecht suchen, der am besten auf die Thematik "Ausweisfälschung" usw spezialisiert ist. Dieser kann dann auch für Sie Akteneinsicht beantragen und im besten Fall eine Einstellung des Verfahrens bewirken.
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Sehr geehrter Ratsuchender/sehr geehrte Ratsuchende,
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