Recht & Justiz
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Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gerne wie folgt Stellung nehme:
Sie können mit der vertraglich geregelten Kündigungsfrist von 4 Wochen zu dem von Ihnen beabsichtigten Termin kündigen. Die verlängerte Kümdigungsfrist im Falle einer Schwangerschaft gilt nur für den Arbeitgeber. es handelt sich heribei um ein reine Schutzvorschrift, welche Ihren Arbeitsplatz auch bei einer Schwangeschaft besonders schützen soll.
Wenn Sie jedoch aus eigene Stücken den Betrieb verlassen wollen, so können sie dies jederzeit im Rahmen der vereinbarten Kündigunfsfrist durchführen.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung und klicken bitte oben die Bewertungssterne (=3-5 Sterne auf der rechten Seite der Bewertungsleiste) an, denn nur so werde ich von Justanswer bezahlt.
Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichenGrüßen
RA Brix
Hallo,
ja, das gilt natürlich auch in der Elternzeit.