Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r)Ratsuchende(r),
vielen Dank fürIhre Anfrage, zu der ich gerne wie folgt Stellung nehme:
Weil die Überweisung über 10.000 Euro liegt, muss nach dem Geldwäschegesetz eine Herkunfstnachweis erfolgen. Wenn Sie das Geld von Ihren Eltern als Geschenk überwiesen wurd,e so wird ein schriftliche und von ihren Eltern unterschriebene Erklärung, in der Sie die schenkungsweise Überweisung der 10.800 Euro bestätigen, ausreichen.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung und klicken bitte oben die Bewertungssterne (=3-5 Sterne auf der rechten Seite der Bewertungsleiste) an, denn nur so werde ich vonJustanswer bezahlt.
Auch nacherfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichenGrüßen
RA Brix
Hallo,
dann nehmen Sie in dem Schreiben noch auf, dass das Geld bar übergeben wurde und fügen eine Empfangsbestätigung Ihrerseits hinzu.
Herzliche Grüße
Hier ein kurzer Entwurf:
Die Schenker XXXX(Name, anschrift) wenden hiermit unter wechselseitiger Zustimmung, auch nach § 1375 Abs. 3 BGB, dem Beschenkten einen Geldbetrag in Höhe von _________________________ EUR (in Worten: _________________________ Euro) zu. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
Die Übergabe des Geldes erfolgt in Bar am durch die Schenker.
Der Beschenkte bestätigt den erhalt des Betrages von in Bar vonden Schenkern
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Unter schrift Schenker, Ort, Datum Unterschrift Beschenkter, Ort, Datum