Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
was wird denn zur Begründung vorgetragen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Natürlich kann man gegen eine solche Entscheidung vorgehen. Dann müsste man vortragen und ggf. entsprechende Nachweise (ärztliche Atteste, Berichte der Schule usw.) vorlegen, dass die Hilfe benötigt und angemessen ist.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Anderenfalls nehmen Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) vor. Vielen Dank.
das kann ich schwer beurteilen. Es wird aber sicher schwieriger, wenn die Schule selbst keine Hilfestellung mehr als notwendig erachten.
den Widerspruch würde ich auf jeden Fall machen und auch mit einer guten Begründung durch die Therapeutin versehen. Ich gehe davon aus, dass die Schule, die das Kind ja erst kurz kennt, die Situation wesentlich schlechter einschätzen kann, als der "lebenslange Therapeut". Ich drücke Ihnen ganz fest die Daumen.