Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Nein, Sie müssen sich zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anwalt nehmen. Wenn Sie jemand verklagt oder angezeigt hat, so wird Ihnen dies vom Gericht oder der Polizei entsprechend mitgeteilt und Sie werden zur Stellungnahme aufgefordert bzw. entsprechend vorgeladen. Erst wenn Sie eine entsprechende Benachrichtigung erhalten, ist es zu empfehlen, dass Sie sich einen Anwalt nehmen.
Sie können zwar bereits jetzt einen Anwalt beauftragen. Dieser wird jedoch außer einer Beratung in der Regel nichts unternehmen können, bevor eine Vorladung bzw. ein Anhörungsbogen bei Ihnen eingeht.
Ich empfehle Ihnen daher abzuwarten, bis Sie eine Nachricht vom Gericht oder der Polizei erhalten. Dann sollten Sie einen Anwalt beauftragen.
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