Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung.
Das müssen Sie rechtlich nicht hinnehmen.
Die Mieter sind verpflichtet, die Gegenstände abzuholen, wobei es Sie rechtlich überhaupt nicht interessieren muss, wem welche Gegenstände eigentumsrechtlich zugeordnet sind.
Fordern Sie die Mieter vorab mittels E-Mail und sodann nachweisbar (Einschreiben) zu unverzüglicher Abholung auf.
Setzen Sie hierzu eine Frist von 7-10 Tagen ab Briefdatum, und kündigen Sie an, dass Sie nach Ablauf der Frist die Gegenstände von einer Spedition auf Kosten der Mieter einlagern lassen.
Klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (=3-5 Sterne) an, denn nur mit Abgabe der Bewertung werde ich von Justanswer für die anwaltliche Beratung bezahlt.
Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt