Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Der Arbeitsvertrag ist erst bindend zustande gekommen, wenn Sie und der Arbeitgeber diesen unterschrieben oder sonst eine verbindliche Vereinbarung getroffen haben. Wenn Sie bisher den Arbeitsvertrag nicht unterschrieben haben, so können Sie von der Angelegenheit jederzeit Abstand nehmen. Sie haben keinerlei Konsequenzen zu befürchten.
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