Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Ich verstehe. Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Eine solche Anschlusssperre mit der Folge, dass die Zahlungspflicht endet, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das bloße Vorhandensein einer Wohnstelle mit einem Anschluss begründet die Pflicht zu Zahlung des Rundfunkbeitrages. Auch wenn Sie die Steckdose technisch sperren lassen, wird dadurch die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrages nicht berührt.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Auskunft erteilen zu können, möchte Sie jedoch vollständig und wahrheitsgemäß über die geltende Rechtslage aufklären.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne ab. Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihre jetzige Rückfrage geht über den Umfang der Ursprungsfrage hinaus. Grundsätzlich fallen für deren Beantwortung weitere Kosten an. Aus Kulanz bin ich ausnahmsweise gern bereit, kostenfrei auf Ihre Rückfrage einzugehen, nachdem Sie eine Bewertung abgegeben haben.
Vielen Dank.
Es gibt grundsätzlich keine Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag gar nicht zu zaheln. Es gibt nur die Möglichkeit der Gebührenbefreiung, z.B. wenn Sie mittellos sind und Sozialleistungen beziehen. Eine Liste der Befreiungstatbestände finden Sie unter nachfolgendem Link:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html?highlight=befreiung.%20befreiung