Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung.
Das haben Sie rechtlich nicht hinzunehmen.
Da Sie den Vertrag telefonisch geschlossen haben, liegt ein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 c BGB vor (=Vertragsschluss erfolgt online/telefonisch).
Ihnen stand daher das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß den §§ 312 g, 355 BGB zur Seite.
Von diesem Widerrufsrecht haben Sie form- und fristgerecht am 13.05. - also innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist - Gebrauch gemacht.
Der Versorger hat Ihnen auch explizit bestätigt, dass Ihr Widerruf eingegangen sei mit der Folge, dass Sie dessen Zugang im Falle des Bestreitens seitens des Versorgers ohne weiteres unter Beweis stellen können.
Mit erfolgtem Widerruf gilt der Vertrag rechtlich als gegenstandslos und hinfällig.
Sie sind an den Vertrag mithin nicht mehr gebunden!
Weisen Sie daher die gegenteilige Auffassung des Anbieters unter ausdrücklicher Berufung auf die vorstehend erläuterte und eindeutige Rechtslage zurück.
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt