Sehr geehrter Kunde,
leider muss ich mitteilen, dass nur einem sog. Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht, wenn ein Vertrag online geschlossen wurde. Es liegt dann ein sog. Fernabsatzvertrag vor und § 312g BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html) sieht dann ein Widerrufsrecht vor; aber eben nur für Verbraucher.
§ 312g Abs. 1 BGB lautet:
"Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu."
Wer Verbraucher ist, ist in § 13 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__13.html) geregelt, welcher lautet:
"Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können."
Ein Unternehmen oder eine Firma kann nie Verbraucher im Sinne des Gesetzes sein.
Die Forderung der Gegenseite ist mithin wohl berechtigt, so dass sich ein Einspruch nicht lohnt, sondern die Sache nur noch teurer macht.
Sorry, dass ich Ihnen nichts anderes sagen kann, aber so ist die Rechtslage.
Ich hoffe dennoch , Ihnen hiermit geholfen zu haben und wäre für eine positive Bewertung (3-5 Sterne anklicken) dankbar, da ich andernfalls für die erfolgte Beratung nicht bezahlt werde.
Mit freundlichen Grüßen
RA Fozouni