Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung.
Nein, das ist nicht rechtens, und Sie sind nicht zur Zahlung einer etwaig geltend gemachten Vertragsstrafe verpflichtet.
Haben Sie sich auf einen konkreten Preis geeinigt, so ist diese vertragliche Übereinkunft rechtlich bindend.
Es gilt sodann der Grundsatz, dass einmal geschlossene Verträge mit den hierzu vereinbarten Konditionen einzuhalten und zu erfüllen sind (pacta sunt servanda).
Keine der Parteien eines Vertrages kann eine solche vertragliche Einigung nachträglich einseitig und eigenmächtig abändern.
Für eine solche vertragliche Ergänzung, Korrektur oder Abänderung bedarf es stets zwingend der Zustimmung beider Vertragsteile!
Haben Sie nun dem Nachtrag nicht zugestimmt, und beharrt die Gegenseite gleichwohl auf einer eigenmächtigen Vertragsabänderung, so können Sie von dem Vertrag zurücktreten, ohne eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt