Recht & Justiz
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Mein Name ist Hermes und ich bin Spezialist für Erb- und Steuerrecht. Sie können doch für die Enkel ein Sparkonto auf deren Namen eröffnen mit einem Sperrvermerk, dass die Enkel erst bei Volljährigkeit darüber verfügen dürfen. Gleich im Rahmen der Eröffnung weisen Sie dann jeweils den Betrag iHv. 10 tsd an.
Ich bitte um Bewertung durch Anklicken der Sterne oben rechts (4-5) und stehe im Nachgang für Rückfragen zur Verfügung.
Sind Sie n och da?