Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Der Vertrag ist nach § 134 BGB in der Tat nichtig.
Gegen den Willen der Minderjährigen kann kein Praktikum vereinbart werden.
Auch wenn die Mutter der Minderjährigen dies unterzeichnet hat.
Allerdings besteht dann kein Rechtsgrund für die Überlassung der Spielekonsole. Sie können daher die Spielekonsole nach § 812 Abs. 1 BGB herausverlangen.
Setzen Sie hierfür eine Frist zur Rückgabe von zehn Tagen.
Erfolgt keine Rückgabe, können Sie ein Rechtsanwalt beauftragen.
Sie sind in einer guten Rechtsposition.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-