Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Ihre Tochter kann Widerspruch gegen die Benotung in der Abiturprüfung einlegen und notfalls beim Verwaltungsgericht dagegen klagen. Aber zu den Erfolgsaussichten kann ich Ihnen leider keine abschließende Auskunft geben. Es richtet sich danach, ob die Benotung gerechtfertigt ist, oder ob Ihre Tochter falsch benotet worden ist.
Der Prüfungslehrer müsste die Benotung in dem Verwaltungsprozess begründen. Das Problem dabei ist, dass der Prüfer einen Ermessenspielraum hat. Und Ermessen ist für die Richter nur eingeschränkt überprüfbar, zumal die Richter bei der Prüfung nicht dabei waren und es bei einer ausschließlich mündlichen Prüfung auch keine Niederschrift zu den Prüfungsleistungen Ihrer Tochter gibt. Gleichwohl kann Ihre Tochter es über diesen Rechtsweg versuchen. Aber ohne anwaltliche Unterstützung wird es wohl nicht gehen.
Sie können über die Suchmaschine nach Kanzleien suchen, die sich auf Prüfungsrecht spezialisert haben. Unter folgendem Link finden Sie z.B. eine Kanzlei:
https://www.heinze-pruefungsanfechtung.de/pruefungsanfechtungen-abitur/
Es gibt auch andere Verwaltungsrechtsanwälte, die Ihrer Tochter helfen können.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Sehr gerne! Es freute mich, wenn ich helfen konnte.Alles Gute und viel Erfolg!