Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
der Mietvertrag läuft auf wessen Namen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
also alle 3 waren Mieter bzw. Sie und der Ex ?
Sehr geehrter Fragesteller,danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Aufgrund der Solidarhaftung benötigen Sie "leider" zur rechtswirksamen Kündigung auch die Unterschrift des Ex, also des Mitmieters. Sie sollten als ersten Schritt, sofern noch nicht erfolgt, ihn schriftlich auffordern, die Kündigung mit zu unterzeichnen und hierfür auch eine Frist setzen. Verweigert er dennoch die Unterschrift, müssen Sie den Gerichtsweg beschreiten und auf Zustimmung zur Kündigung klagen.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
Sehr geehrter Fragesteller,haben Sie meine Antwort erhalten ? Ergeben sich hierzu noch Nachfragen ?
das ist so nicht ganz richtig ! Sie können bei gericht einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege stellen. Wird dies bewilligt, werden die Gerichtsverfahrenskosten vom Staat übernommen.
gerne !
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und alles Gute !