Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Es gibt hier keine Gesetze, die den Schulweg und die Schulzeit für ein Kind vorschreiben.
Nach der Rechtsprechung hat sich ja eingependelt, dass für ein Grundschüler eine Fahrtstrecke von ca. 40 Minuten zumutbar ist.
https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/schulwege-viele-schueler-leiden-unter-pendelei-mit-dem-bus-a-1227993.html
Allerdings ergehen diese Vorgaben in einem ganz anderen Zusammenhang. Nämlich ob bei einer Schulablehnung ist zumutbar ist, dass das Kind in eine Alternativschule geht, die einen Fahrtweg von 40 Minuten hat.
Bei Ihrer Frage geht es jedoch im Kern darum, ob die Kindesmutter letztlich nicht wegziehen darf weil das Kind ansonsten einen Schulwechsel vornehmen muss. Dies ist eine ganz andere Frage und beurteilt, ob ein Umzug der Kindesmutter im Kindeswohl ist bzw. die Mutter an ihrem alten Wohnort wohnen muss.
Hierüber kann nur ein Gericht entscheiden. Im Streitfall muss ein Familiengericht entscheiden, ob dem Kind ein Umzug und ein Schulwechsel zugemutet werden kann. Dies kann zum Beispiel durch ein psychologisches Gutachten vorgenommen werden.
Daher wird sich die Kindesmutter nicht von den Vorgaben für die Fahrzeit an eine Schule beeindrucken lassen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-