Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Ihre Chancen sind leider nicht gut, da der Ex im Kaufvertrag steht. Daher gilt die rechtliche Vermutung, dass er den Hund gekauft hat und daher sein Eigentümer ist.
Sie könnten den Hund nur behalten, wenn Sie diese Vermutung widerlegen und beweisen, dass der Hund bei Ihnen besser aufgehoben ist als beim Ex.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Leider läuft das Sorgerecht für Tiere etwas anders als das Sorgerecht für Kinder, da Tiere trotz allem rechtlich wie Sachen behandelt werden Daher gelten primär die zivilrechtichen/kaufrechtlichen Eigentumsverhältnisse.
Ihre einzige Chance besteht daher leider darin, nachzuweisen, dass der Hund bei Ihnen besser aufgehoben wäre als beim Ex und dem Hund daher eine Trennung nicht zuzumuten wäre. Das aber ist nicht einfach.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Doch, Sie können von dem Ex sämtliche Zahlungen bezüglich des Tieres ersetzt verlangen, also den anteiligen Kaufpreis, Tierarztkosten usw. Allerdings müssen Sie beweisen, dass Sie das gezahlt haben und wieviel das war. Auch verjähren diese Forderungen innerhalb von drei Jahren zum Jahresende, Sie sollten es also nicht hinauszögern.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Ich bedaure, dass die Rechtslage nicht günstiger ist und wünsche ein dennoch angenehmes Wochenende.