Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Sie müssen keinen Anwalt nennen. Es ist Ihre Sache, ob Sie einen Anwalt beauftragen oder nicht. Wenn Sie aber gar keine Schuld am Unfall trifft, können Sie sich risikolos einen Anwalt nehmen. Denn Ihre Rechtsverfolgungskosten, wie z.B. die Kosten des Anwaltes, hat Ihnen dann auch die gegnerische Versicherung zu erstatten. Ihre Rechtsverfolgungskosten sind Teil Ihres Schadensersatzanspruches gegenüber dem Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.
In der Regel rechnen Werkstätten bei Unfällen direkt mit der Versicherung ab. Mir ist unklar, warum das bei Ihrer Werkstatt anders ist.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Ich rate auch zu einem Anwalt. Zumal die gegnerische Versicherung die Kosten zu tragen hat.
Gleichwohl ist mir noch unklar, warum die Werkstatt Sorge hat, dass nicht alles übernommen wird. So etwas sollte vorher mit der Versicherung abgeklärt werden. Im Nachhinein wird es auch für einen Anwalt schwer, eine etwaige Differenz einzufordern.