Recht & Justiz
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Sehr geehrter Kunde,
Weihnachts- und Urlaubsgeld ist in der Regel zusätzliches Entgelt für geleistete Arbeit, so dass ein Anspruch tatsächlich nicht besteht, wenn das Arbeitsverhältnis geruht hat.
Sorry, dass ich Ihnen nichts anderes sagen kann.
Ich hoffe dennoch, Ihnen hiermit geholfen zu haben und wäre für eine positive Bewertung (3-5 Sterne anklicken) dankbar, da ich ansonsten für die erfolgte Beratung nicht bezahlt werde.
Mit freundlichen Grüßen
RA Fozouni