Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Vertrag enthält in der Tat ein solches Wettbewerbsverbot. Es ist allerdings eingeschränkt auf die verbundenen Unternehmen und Kunden Ihres Auftraggebers.
Das bedeutet Sie dürfen durchaus in anderen Branchen oder für andere Unternehmen arbeiten, die nicht in diese Kategorie fallen. Es handelt sich also nicht um ein absolutes Verbot innerhalb dieser 6 Monate tätig zu werden. Die Regelung findet sich in 10.2 des übersandten PDF-Dokuments.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Das ist sicherlich ein nicht ganz ungefährliches Terrain. Wenn Sie sich sozusagen selbst noch an diese Personen erinnern, dann können Sie diese aber sicherlich kontaktieren. Sie sollten aber auf keinen Fall gegen die Datenschutzklausel in Ihrem Vertrag verstoßen. Also Durchwahlen und persönliche E-Mail-Adressen sollten Sie nicht benutzen.
Verklagt werden können Sie natürlich immer. Bei dieser Vorgehensweise würde ich aber bereits nicht von einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung ausgehen. Im Übrigen dürfte es schwerlich nachweisbar sein, dass Sie diese Personen nicht auch im Einzelfall aus einem anderen Kontext kennen oder es sich um einen semi-privaten Kontakt handelt. Jedenfalls dann nicht, wenn Sie nicht mehrere hundert Personen kontaktieren.
Danke, ***** *****ünsche ich Ihnen auch!