Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Guten Abend,
mein Name ist Hermes und ich bin Spezialist für Steuerrecht aus München.
Ein Moment bitte. Gerne schriftlich.
Ja, habe gerade noch ein Gespräch in der Leitung.
Erwerb durch Ehegatten von Personen, die mit dem Veräußerer in grader Linie verwandt sind (z.B. sog. Schwiegerkinder), sind nach § 3 Nr. 6 von der Grunderwerbsteuer ebenfalls befreit.
Ich bitte um Bewertung durch Anklicken der Sterne oben rechts (4-5) und stehe im Nachgang für Rückfragen zur Verfügung.
Dann nicht.
Oder sind Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft?
Bitte bewerten nicht vergessen Sterne oben rechts (4-5)
wer hat das gesagt? der Notar?
Dies tut mir leid, aber deshalb immer vorher zum Anwalt/Steuerberater!