Recht & Justiz
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Sehr geehrter Kunde,
Ihre Chefin hat nicht recht!
Hat ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse, entsteht in jedem Arbeitsverhältnis ein eigener Urlaubsanspruch gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber.
Da Ihr Arbeitsverhältnis erst in der zweiten Jahreshälfte endet, steht Ihnen der volle Jahresurlaub zu.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und wäre für eine positive Bewertung (3-5 Sterne anklicken) dankbar, da ich andernfalls für die erfolgte Beratung nicht bezahlt werde.
Mit freundlichen Grüßen
RA Fozouni
Vielen Dank! Alles Gute!