Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Es kommt darauf an, warum Sie veurteilt worden sind.
In § 32 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) ist geregelt, was in das erweiterte Führungszeugnis kommt. Dort gibt es eine Liste von Paragrafen aus dem StGB. Wenn eine Verurteilung danach erfolgt ist, gibt es einen Eintrag:
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Dann taucht es nicht im erweiterten Führungszeugnis auf. Auch im normalen Führungszeugnis taucht es nicht auf. Die Verurteilung aus 2018 ist bereits getilgt. Und die zweite Strafe liegt unterhalb von 90 Tagessätzen.
Ja. Habe ich verstanden.
Beim erweiterten Führungszeugnis bin ich mir ganz sicher, weil Diebstahl kein Tatbestand für dieses Führungszeugnis ist. Ob die beiden Verurteilungen wegen Diebstahls im normalen Führungszeugnis auftauchen hängt davon ab, ob die erste Verurteilung schon aus dem Register gelöscht ist. Und nach meiner Einschätzung sollte das nach vier Jahren der Fall sein.
Ja. So schätze ich es ein.
Das erweiterte Führungszeugnis bekommen Sie zugeschickt. Sie können es dann dem Arbeitgeber vorlegen.
Gerne stehe ich für etwaige weitere Rückfragen zur Verfügung.Ansonsten denken Sie bitte daran, über das Bewertungssystem eine positive Bewertung (=Klick auf 3-5 Sterne, ganz oben rechts) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag für meine Vergütung freizugeben. Weitere Kosten für Sie werden dadurch nicht ausgelöst. Und Sie können selbstverständlich auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.
Sehr gerne! Es freut mich, wenn ich helfen konnte.Alles Gute!
Beantragen Sie es doch einfach mal. Dann wissen Sie, welche Einträge es enthält. Sie haben doch gar keine Wahl. Der Arbeitgeber erwartet von Ihnen die Vorlage des Führungszeugnisses.
Meine Einschätzung dazu habe ich Ihnen dargelegt. Ich habe keine Ergänzungen zu machen. Die beiden Verurteilungen tauchen dann im Führungszeugnis auf, wenn die erste noch nicht aus dem Register getilgt ist. Meines Erachtens dürfte sie nicht mehr im Register enthalten sein.