Recht & Justiz
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Guten Tag,
Sie können erst arbeiten, wenn Sie die Genehmigung der Ausländerbehörde haben. Allerdings können Sie den Antrag auch per Email stellen und die Behörde auf die Eilbedürftigkeit hinweisen. Sie können auch einen Rechtsanwalt einschalten.
Sie können natürlich auch zunächst von Österreich aus arbeiten. Damit die Berliner Ausländerbehörde allerdings für Ihren Antrag zuständig ist müssten Sie hier in Berlin gemeldet sein.
Mit freundlichen Grüßen
Jan BergmannRechtsanwalt
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