Recht & Justiz
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten möchte:
Ein Aufhebungsvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag, der stets der Zustimmung durch den Arbeitgeber bedarf. Da Sie keinen Anspruch auf Abschluss eines derartigen Vertrages haben, hat der Arbeitgeber naturgemäß Druckmöglichkeiten, insbesondere dann, wenn Sie das Arbeitsverhältnis vor dessen eigentlichen Ende beenden möchten. In der Regel ist es in Aufhebungsverträgen so, dass Sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt werden, und zwar unter Anrechnung von restlichen Urlaubsansprüchen und ggf. vorhandenen Überstunden.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein
Ich gebe Ihnen Recht dahingehend, dass sein Verhalten unmoralisch ist. Da Sie aber keinen juristisch durchsetzbaren Anspruch haben, können Sie dies leider nicht erzwingen. Sie müssten dann also nicht unterschreiben oder so wie er möchte. Ich bedauere dies.