Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Eine Anzeige ist nicht sinnvoll. Denn im Alter von 13 Jahren sind die Klassenkameraden nicht strafmündig. Das Verfahren würde daher eingestellt.
Indes können Sie bzw. Ihr Sohn zivilrechtlich gegen die Klassenkameraden vorgehen. Ihr Sohn hat einen Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzanspruch gegen die Klassenkameraden und kann diesen auf dem Rechtsweg geltend machen. Ich empfehle, dass Sie einen Anwalt damit beauftragen, die Klassenkameraden schriftlich abzumahnen und zur Unterlassung aufzufordern sowie Schadensersatz geltend zu machen. Gern bin ich Ihnen hiermit behilflich, wenn Sie dies wünschen. Sollten die Klassenkameraden den Forderungen nicht Folge leisten, kann auf Unterlassung und Schadensersatz geklagt werden.
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