Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Eine Garage als solche kann man leider nicht verschenken, da sie untrennbar mit dem Grundstück verbunden ist.
Man kann lediglich ein Nutzungsrecht an der Garage verschenken, das müssen die Erben als Rechtsnachfolger und die Mutter als Erbverwalterin auch berücksichtigen und Ihnen die Nutzung gewähren. Allerdings kann Ihnen das Nutzungsrecht jederzeit gekündigt werden, was anscheinend bereits passierte.
Ich bedaure, dass die Rechtslage nicht besser ist. Wäre das Nutzungsrecht damals im Grundbuch eingetragen worden, wäre die Rechtslage deutlich besser für Sie.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Die Kündigung kann durchaus per Whatsapp-Nachricht erfolgen. Allerdings muß die Kündigung direkt an Sie gehen. Die Mutter muß nachweisen, dass Sie die Kündigung erhalten haben. Das ist unmöglich, wenn die Nachricht nicht an Sie geschickt wurde.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Leider gibt es da keine Kündigungsfrist. Die Kündigung wäre sofort wirksam.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Die Nachricht muß bei Ihnen angekommen sein, und die Mutter muß das beweisen. Wenn Sie z.B. die Mutter auf Whatsapp blockieren, kann die Mutter Ihnen darüber keine Nachrichten zukommen lassen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.