Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Haben Sie Ihrer Tochter dazu geraten bzw. sie dabei unterstützt BaföG-Leistungen zu beantragen, wohlwissend dass Ihrer Tochter die Sparsumme zustand und sie damit keine BaföG-Leistungen in Anspruch nehmen durfte?
Ich verstehe. Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie können der Zahlung von € 1.000,00 zustimmen. Danach wären Sie die Angelegenheit los und hätten auch keine Vorstrafe.
Sie müssen dies jedoch nicht.
Wenn Sie die € 1.000,00 nicht zahlen, so kann es sein, dass Sie wegen Betruges angeklagt werden und die Angelegenheit vor dem Strafrichter ausgetragen wird. Wenn Sie nichts von dem BaföG-Antrag wussten, so haben Sie sich nicht strafbar gemacht und werden freigesprochen. Man müsste Ihnen nämlich die Tat nachweisen um Sie zu bestrafen. Dies wird jedoch der Staatsanwaltschaft nicht gelingen.
Es ist danach Ihre Entscheidung, ob Sie sich mit der Geldauflage einverstanden erklären oder ob Sie es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Letzteres birgt für Sie meiner Einschätzung nach auf Grundlage Ihrer Schilderung im Ergebnis zwar keine Risiken, angenehm ist ein Gerichtsverfahren in aller Regel jedoch nicht.
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