Danke für Ihre Rückmeldung. Sehen Sie mir bitte nach, dass ich erst jetzt darauf eingehen kann.
Ich kann verstehen, dass Sie sich wegen der Bebauung des Nachbargrundstückes Sorgen machen. Aber wenn der Nachbar eine Baugenehmigung hat, dann darf er auf dem Grundstück bauen. Und er muss dabei leider keine Rücksicht auf das Nachbargrundstück nehmen. Er muss nur die Bauvorschriften einhalten, also mit seiner Bebauung mindestens drei Meter Abstand zu Ihrem Grundstück einhalten. Ihre Solaranlage müssten Sie dann ggf. umsetzen.
Sie sind nicht der Erste, der sich aufgrund von Neubauten plötzlich im Schatten eins Nachbarhauses befindet. Das ist ein Grund, warum Grundstücke am Rande eines Bebauungsgebietes teurer sind. Am Rand kann zumindest auf einer Seite der Blick nicht verbaut werden, weil es dort kein Nachbarbaugrundstück gibt.
Ich bedauere außerordentlich, Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft geben zu können. Bitte bedenken Sie, dass ich Ihnen die Rechtslage nur schildern kann, weder heiße ich diese gut noch kann ich Einfluss darauf nehmen.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
Sehr gerne helfe ich weiter.