Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihr Sohn ist schon volljährig ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanwer und den Nachtrag.
Sie können gegen Ihren Sohn nach dem Gewaltschutzgesetz bei Gericht eine sog. Distanzverfügung erwirken. Damit verbietet das Gericht Ihrem Sohn für die Dauer von zunächst 6 Monaten (man kann die Verfügung anschließend verlängern lassen), sich Ihnen zu nähern, Sie zu beleidigen und zu bedrohen und überhaupt mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab.Vielen Dank.
haben Sie meine Antwort erhalten ? Ergeben sich denn hierzu noch Nachfragen ?
wären Sie bitte zumindest so freundlich und würden eine kurze Rückmeldung geben, was trotz der von Ihnen gewünschten und erhaltenen Antwort einem Feedback entgegensteht ? Die Bewertung löst keine Zusatzkosten aus, sondern honoriert ausschließlich meine für Sie geleistet Arbeit.