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ragrass
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Recht & Justiz
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14438
Erfahrung:
Rechtsanwalt
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ragrass ist jetzt online.
Kann ich bei der Hochzeit dem unendlichen Sohn meiner Frau
Diese Antwort wurde bewertet:
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Kann ich bei der Hochzeit dem unendlichen Sohn meiner Frau meinem Nachnamen geben ohne ihn zu adoptieren?
Fachassistent(in): Wurde ein Verfahren eingeleitet?
Fragesteller(in): Nur die Hochzeit
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Während der Hochzeit (1981) hat meine Frau dem Kind meinen Nachnamen geben lassen (unseren Familiennamen). Später wurden wir geschieden. Das Kind hat immer noch meinen Nachnamen. Ist er jetzt erbberechtigt?
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Experte:
ragrass
hat geantwortet vor 16 Tagen.
Sehr geehrter Fragesteller,ist denn der Kindsvater mit der Namensgebung einverstanden?Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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Kunde:
hat geantwortet vor 16 Tagen.
Der Kindesvater war einverstanden.
Experte:
ragrass
hat geantwortet vor 16 Tagen.
Sehr geehrter Fragesteller,danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.Wenn das Kind nicht von Ihnen adoptiert wurde, gilt es rechtlich nicht als Ihr Kind, auch dann nicht, wenn es Ihren Namen trägt. Das Kind ist unter keinen Umständen erbberechtigt.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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Experte:
ragrass
hat geantwortet vor 16 Tagen.
Sehr geehrter Fragesteller,haben Sie meine Antwort erhalten? Ergeben sich denn noch Nachfragen hierzu?Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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Kunde:
hat geantwortet vor 16 Tagen.
Wie heisst dieses Gesetz, das diese Namensgebung, ohne Adoption regelt? Kann man diese Regelung im Internet nachschlagen?
Hintergrund: Meine heutige Ehefrau ist sehr besorgt, dass eines Tages ein weiterer Erbberechtigter auftaucht
Experte:
ragrass
hat geantwortet vor 16 Tagen.
Sehr geehrter Fragesteller,die sog. Einbenennung ist in § 1618 BGB geregelt.Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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Experte:
ragrass
hat geantwortet vor 16 Tagen.
Sehr geehrter Fragesteller,gibt es weitere Fragen?Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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