Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Bei einem Minijob, egal, ob der Ausübende Rentner ist oder nicht,müssen die pauschalen Abgaben vom AG geleistet werden. Krankenversicherungsbeiträge werden nicht erhoben, denn ein Minijob ist keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet.Fragen Sie bitte bei Unklarheiten nach. Anderenfalls nehmen Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) vor. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
der Arbeitgeber führt Pauschalabgaben ab. Sie können auch ohne dt. Wohnsitz einen Minijob ausüben, wenn dieser z.B. im Homeoffice auszuführen ist.
für Fragen, die über die ursprünglichen zum Minijob hinausgehen stelle ich Ihnen nach den Regeln des Forums gerne ein Angebot ein.
auch Ihnen alles Gute.