Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Haben Sie mit dem Verkäufer kaufvertraglich vereinbart, dass sich das Tier als Reitpferd eignen soll? Haben Sie das Pferd als Verbraucher oder als Unternehmer, d.h. für eine gewerbliche Tätigkeit, erworben? Wurde die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen?
Ich verstehe. Hat man Ihnen zugesichert, dass sich das Pferd zum Reiten eignet?
Ich bedaure - ich kann Sie leider zu dieser Fragestellung nicht vertieft beraten. Ich gebe Ihre Anfrage für einen anderen Experten frei. Alles Gute Ihnen.
Sehr geehrter Fragesteller,
wie ausgeführt würde ich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung per Einwurfeinschreiben anfechten und dem Schreiben auch die Einschätzung des Tierarztes beifügen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
gerne kann ich Ihnen dies im Rahmen eines Premiumservices fomulieren.
schließen Sie bitte nun die Beratung mit einer positiven Bewertung ab, nachdem offenbar alle Ihre Fragen beanwortet sind. Vielen Dank.
wären Sie bitte zumindest so freundlich und würden mitteilen, was einer Bewertung trotz meiner umfangreichen Arbeit für Sie entgegensteht ? Bitte geben Sie zumindest ein entsprechende Rückmeldung.
danke für die Rückmeldung.