Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Als Inverkehrbringer oder der Ware haften Sie nach außen hin gegenüber den jeweiligen Personen, bei denen die Bildrechte verletzt werden.
Diese haben sowohl Unterlassungsansprüche als auch Schadensersatzansprüche gegen sie.
Sie wiederum haben sodann potentielle Regressansprüche gegenüber dem Designer. Wenn dieser jedoch lediglich nach ihren Weisungen handelt muss in seiner Auftragserfüllung nicht konkludent die Erklärung enthalten sein, dass er auch die Rechte innehat.
Im Übrigen wird der ihnen keine Vertriebsrechte und Bildrechte an seinem Produkt einräumen, da er sicher weiß, dass er diese nicht hat.
Ihr Vorgehen dürfte daher so nicht in die Tat umzusetzen sein.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-