Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Leider nein.
Das Haus wurde zum damaligen Zeitpunkt im Jahre 1999 an den oder übertragen. Dies wirkt absolut und der Bruder ist Eigentümer geworden.
Als Ersatz wurde vor diesem Hintergrund auch der Geldbetrag benannt, der auszugleichen war.
Hier bestehen nunmehr folgende Probleme:
1. Eine Forderung auf Zahlung ist bereits verjährt, da im besten Fall eine Zehnjahresfrist für die Verjährung gilt. Aus dieser sind wir lange heraus.
2. Es gibt keinen Beweis über eine schriftliche Vereinbarung. Im Streitfall würde daher die Gegenseite behaupten es gab keine mündliche Absprache. Somit steht Aussage gegen Aussage und zivilrechtlich würde eine Klage abgewiesen.
Die Rechtslage ist klar zugunsten des Sohnes, der das Haus erhalten hat.
Ich bedaure Ihnen keine positivere Einschätzung übermitteln zu können.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-