Guten Tag,
einen neuen Reisepass erhalten Sie auf Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung auf den Philpinen.
Zunächst müssen Sie den Passverlust bei der philipinischen Polizei anzeigen, um ein entsprechendes polizeiliches Verlustprotokoll / eine Verlustbescheinigung zu erhalten. Die philipinische Polizei wird Ihnen wohl keinen Dolmetscher stellen. Sie müssen dort gegebenenfalls zusammen mit einer der philipinischen Sprache mächtigen Person vorsprechen.
Dann setzen Sie sich mit der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft oder des zuständigen Generalkonsulats in Verbindung.
Für die Beantragung eines Ersatzausweisdokuments ist eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zwingend erforderlich.
Bei Verlust ist eine polizeiliche Anzeige und ein Dokument mit Lichtbild zum Nachweis der Identität vorzulegen.
Die Auslandsvertretung wird Ihnen einen so genannten Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Dieser Ausweis berechtigt nur zur Rückkehr nach Deutschland und gilt höchstens für einen Monat.
Der Reiseausweis als Passersatz berechtigt nicht zur Weiterreise in andere Länder. Falls der Aufenthalt auf den Philipinen länger dauert oder eine Weiterreise in andere Länder beabsichtigt ist, benötigen Sie einen vorläufigen Reisepass.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Passersatzpapieres oder vorläufigen Reisepasses ist, dass Sie ihre Identität durch Vorlage geeigneter deutscher Dokumente belegen können. Notfalls muss eine Rückfrage beim zuständigen deutschen Einwohnermeldeamt erfolgen. Fotokopien der verlorenen Ausweispapiere erleichtern die Arbeit der Konsularbeamten. Da an Wochenenden und Feiertagen Behörden in Deutschland für die erforderlichen Rückfragen nicht erreichbar sind, müssen Sie damit rechnen, dass der Reiseausweis unter Umständen erst am nächsten Werktag ausgestellt werden kann.
Das Passantragsformular erhalten Sie hier:
https://manila.diplo.de/ph-de/service/paesse-ausweise/paesse-merkblaetter-formulare/1894232?openAccordionId=item-2441302-1-panel
Dort erhalten Sie auch alle weiteren Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt