Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!
Einen Moment bitte.
Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Sie müssen solange warten, bis Ihre Trunkenheitsfahrt nicht mehr in Ihrem Verkehrsregister steht. Denn dann kann die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen die Trunkenheitsfahrt nicht mehr vorhalten. Die Behörde kann dann keine MPU mehr von Ihnen fordern, wenn Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Die Trunkenheistfahrt wird aber leider erst nach 15 Jahren aus dem Register getilgt. Die Frist beginnt mit Datum des Urteils zu laufen. Aber bedauerlicherweise liegt Ihr Urteil erst 12 Jahre zurück. Wenn Sie jetzt die Fahrerlaubnis beantragen, wird die Fahrerlaubnisbehörde aller Voraussicht nach eine MPU-Guchtachten fordern.
Ich bedauere außerordentlich, Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft geben zu können.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Das hilft Ihnen nach meiner Einschätzung leider nicht. Abstinenz ist sowieso Voraussetzung dafür, dass Sie ein positives MPU-Gutachten bekommen.
Es ist schwer, Ihnen einen Rat zu geben. Ich kenne Ihre Lebenssituation nicht. Wenn Sie unbedingt einen Führerschein benötigen, aber das MPU-Gutachten fürchten, gibt es nocht die Möglichkeit, einen EU-Führerschein im Ausland zu machen.
Beim EU-Führerschein darf keine Sperre mehr hier in Deutschland bestehen und Sie müssen mindestens 180 Tage Ihren Hauptwohnsitz in dem betreffenden Land gehabt haben. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich aber sehr im Fluss, sodass immer mit neuen Überraschungen zu rechnen ist. Deutsche Behörden akzeptieren diesen Führerschein in der Regel, obwohl Sie es laut EuGH müssen. Ich kann Ihnen also leider nicht sagen, ob das ein möglicher Weg für Sie ist.
Es muss heißen:
"Deutsche Behörden akzeptieren diesen Führerscheinin der Regel nicht ..."
Sehr gerne gehe ich auf etwaige Rückfragen ein. Das ist mir aber erst später möglich. Ich bin jetzt offline.
Ansonsten denken Sie bitte daran, über das Bewertungssystem eine positive Bewertung (=Klick auf 3-5 Sterne, ganz oben rechts) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag für meine Vergütung freizugeben. Weitere Kosten für Sie werden dadurch nicht ausgelöst. Und Sie können selbstverständlich auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.