Recht & Justiz
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Guten Tag,
Mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU genießen Sie innerhalb der EU die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten und haben erweiterte Mobilitätsrechte in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eines anderen EU-Mitgliedstaats wird Ihnen in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, mit der Sie hier arbeiten, studieren sowie eine Ausbildung absolvieren können. Dazu müssten Sie einen Antrag bei der für Ihren Ort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan BergmannRechtsanwalt
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