Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Wenn Sie das Mietobjekt selbst als Wohnraum benötigen, können Sie darauf eine Eigenbedarfskündigung stützen. Sie müssen nur erklären können, warum Sie die Wohnung benötigen, was möglicherweise schwieriger ist, wenn Sie bereits eine Wohnung vor Ort haben. Aber grundsätzlich kommt es nicht darauf an, ob Sie vor Ort wohnen oder zuziehen. Wenn es Ihr Mietobjekt ist und Sie dort einziehen wollen, genügt das in der Regel zur Begründung des Eigenbedarfs.
Aber Sie können keine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn ein Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbart worden ist. So ein Verzicht umfasst auch Eigenbedarfskündigungen. Alle Kündigungen bis auf außerodentliche Kündigungen aus wichtigem Grund sind davon erfasst. Der Verzicht gibt beiden Parteien Rechtssicherheit darüber, wie lange das Kündigungsverhältnis mindestens besteht.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Sie können jetzt noch nicht kündigen. Es gibt diesen Kündigungsverzicht. Sie können den Mietern aber jetzt schon ankündigen, dass Sie Eigenbedarf haben und sobald es möglich ist, das Mietverhältnis kündigen werden.