Grundsätzlich muss die Heizung die Wohnung auf eine Temperatur von
20 bis 22°C bringen, nachts müssen 18°C erreicht werden. Das gilt in der Heizperiode, also in den kühlen Monaten vom 1.Oktober bis 30. April, in kühlen Gegenden Deutschlands wird auch eine Heizperiode vom 1. September bis 31. Mai angenommen. Auch außerhalb der Heizperiode muss der Vermieter die Heizung in Gang setzen, wenn die Außentemperatur deutlich unter 18°C sinkt.
Tagsüber sollten 3-4x gemessen worden und die entsprechenden Zeiten mit Außentemperaturen eintragen werden. Es ist also nicht erforderlich, dass Sie stündlich oder alle 2 Stunden die Raumtemperatur messen. Aber: Je häufiger Sie die Raumtemperaturen messen und eintragen, desto besser.
Die Messzeiten beginnen jeweils um 7.00 Uhr. Nachts 1.00 Uhr sollte auch gemessen worden sein.
Nachts sollten Sie mindestens 2x messen.
Ideal ist, wenn Sie Zeugen haben, die bestätigen, dass Ihre Wohnung kalt ist und natürlich währenddessen Fenster und Türen geschlossen waren und die Heizung "voll" aufgedreht war!
Die Excel-Tabelle sieht wie folgt aus:
Tag/Uhrzeit Erzielte Grad C°, gemessen 1 m über dem
Boden (in Raummitte) Raum
Nach Messung sollten Sie sodann die Messergebnisse dem Vermieter mitteilen und ferner, sollte die Temperatur zu niedrig sein, ankündigen, dass Sie die Miete künftig nur unter dem Vorbehalt einer angemessenen Mietminderung zahlen (je nach Raum und Größe der Wohnung 20.30 %