Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Ich verstehe. Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich empfehle, dass Sie einen Anwalt mit Schwerpunkt Zivilrecht und auch Kenntnissen im Verwaltungsrecht damit beauftragen, Sie hier zu unterstützen. Sie können einen Anwalt vor Ort beauftragen - alternativ bin ich Ihnen gern auch behilflich.
Wenn die Förderung abgelehnt wird, so erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid hierüber. Wenn die Firma die Förderung für Sie beantragt hat, so ist damit zu rechnen, dass sie den Bescheid für Sie erhalten hat. Diesen muss die Firma an Sie herausgeben, damit Sie ggf. Rechtsmittel dagegen prüfen und einlegen können.
Wenn Ihnen die Förderung aufgrund des Verschuldens der Firma entgangen ist, so können Sie von der Firma Schadensersatz in Höhe der entgangenen Forderung verlangen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 280 BGB. Zahlt die Firma nicht, so können Sie den Schadensersatz einklagen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne ab. Vielen Dank.
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen. Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen. Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort. Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswerKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -