Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Mein Name ist Hermes und ich bin Spezialist für Immobilienrecht. Gehört Ihnen das gesamte Haus, sprich sind Sie alleinig im Grundbuch eingetragen und ist das Wohnrecht ebenfalls im Grundbuch eingetragen?
Dann können Sie zusammen mit Ihrer Frau das Haus verkaufen. Die Zustimmung Ihres Vaters bedarf es nicht!
Ich bitte um Bewertung durch Anklicken der Sterne oben rechts (4-5) und stehe im Nachgang für Rückfragen zur Verfügung.
Dann ist dies nicht erforderlich; Sie müssen aber ggfs. beachten, ob das Haus dann an die Eltern zurückfällt oder Sie sich Schadenersatzpflichtig machen.