Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
Sie haben keine polizeilichen Befugnisse. Sie dürfen weder für sich, noch für einen Anlieger oder einen Nichtanlieger einen Parkplatz "freihalten". Genauso wenig darf jemand Sie gewaltsam vom Parkplatz zwingen, wenn Sie ihn illegal "freihalten". Das wäre dann eine strafrechtlich relevante Nötigung. Natürlich darf die Person Gerümpel vom Parkplatz zur Seite räumen, um ihn zu nutzen.
Der juristisch korrekte Weg wäre das Anfordern von mobilen Halteverbotsschildern über die bekannten Dienstleister und Abschleppen lassen.
Dass ein nettes Gespräch im Zweifel stressfreier ist, dürfte klar sein. Dass das nicht immer mit allen Mitbürgern möglich ist, leider auch. Tatsache ist aber auch, dass man so etwas üben kann, dass es auch wirklich fast immer Erfolg hat.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
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Mit freundlichen Grüßen