Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Mein Name ist Hermes und ich bin Spezialist für Mietrecht. Können Sie die Kündigung übermitteln?
Wann ist der Vermieter verstorben und seit wann ist der Enkel Eigentümer bzw. im Grundbuch als solcher eingetragen?
Ist denn der Enkel Alleinerbe der Wohnung geworden? ich benötige die Kündigung, um wirklich prüfen zu können, ob alles rechtmäßig ist. jedenfalls haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Kündigung und können Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Eine "Sperrfrist" hat der Enkel aber nicht einzuhalten.
Ich bitte um Bewertung durch Anklicken der Sterne oben rechts (4-5) und stehe im Nachgang für Rückfragen zur Verfügung.
E-Mailadresse:***@******.***
für den versand der Kündigung
Die Kündigung ist aus mehreren Gründen nicht wirksam. Zum einen ist der Adressat der Kündigung nicht genau benannt; es reicht nicht aus nur zu schreiben " Familie xy", wenn zB Eheleute Mieter des Mietvertrages sind.
Zum anderen sind die jetzigen Wohngegebenheiten nicht klar, wie alt sind die Kinder und ist der Vermieter verheiratet und wie groß ist seine Wohnung.
Auf die Möglichkeit des Widerspruchs nach § 574 BGB wurde nicht hingewiesen.
Unsere Kanzlei vertritt Sie gerne.
Diese Gründe müssen Sie nicht gegenüber dem Vermieter benennen und Sie heften die Kündigung einfach ab,
Ich bitte um Bewertung durch Anklicken der Sterne oben rechts (4-5)
Sind Sie noch da?
.
Guten Abend.
Hätten Sie die Güte noch zu bewerten, damit die Vergütung an unsere Kanzlei weitergeleitet wird. Wir denken, dass wir Sie auch entsprechend gut beraten haben.